Small
Arrow

BAföG

BAföG-Beratung


Egal ob Ihr Fragen zum Thema BAföG habt, Hilfe beim Antrag stellen oder einfach nur die Antragsunterlagen braucht, wir stehen Euch gerne zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten können auch Nachrichten und Fragen im AStA hinterlassen werden. Name, Anliegen, Emailadresse, etc. dazuschreiben, damit wir Euch, so bald es uns möglich ist, kontaktieren. Termine außerhalb der offiziellen Sprechzeiten sind auch möglich. Wenn Ihr auf "Team" klickt und unsere Namen sucht, könnt Ihr uns auch direkt eine Email schicken.

Wir haben Infomaterialen und Bücher über das BAföG-Gesetz, allgemeine BAföG-Infos, NRW-Bank, Stipendien, Mietrecht, Sozialrecht und Ausländerrecht.


Wichtig: Alle Informationen und Daten werden vertrauensvoll behandelt und es wird nur etwas mit Eurer Einwilligung in die Wege geleitet. Des Weiteren haben die Beratungen nur einen beratenden, unterstützenden und helfenden Charakter. Es sind keine Rechtsberatungen und Ihr könnt euch auch nicht auf unsere Aussagen berufen, insbesondere, wenn es sich um Rechtsfragen/Angelegenheiten handelt.


BAföG-Beratung in Mönchengladbach:

Jonas Müller

jonas.mueller@asta.hs-niederrhein.de

 

BAföG-Beratung in Krefeld:

Ivan Pecovic

ivan.pecovic@asta.hsnr.de

 

Scheut Euch auch nicht davor, mit anderen Belangen, die Euch belasten, uns zu kontaktieren. Das AStA-Team des BAföG-, Internationales- und Sozialreferat arbeiten zusammen, geben Hilfestellungen und sind an der Lösung Eurer Probleme sehr bemüht.

 


BAföG Abkürzung für "Bundesausbildungsförderungsgesetz"


Wenn Ihr Probleme beim Ausfüllen der unzähligen Anträge habt, dann wendet Euch an unsere BAföG Referenten, die Euch Eure Fragen beantworten und gute Tips geben können. Die Anträge findet Ihr weiter unten, unter Dateien. Es empfielt sich, die pdf-Dateien auf dem Computer auszufüllen und dann zu speichern, denn BAföG wird immer nur für 2 Semester gewährt, danach müsst Ihr einen Folgeantrag stellen. Da sich viele Angaben auf dem Antrag aber nicht ändern, macht es Sinn, die ausgefüllten Formulare zu speichern, so spart Ihr eine Menge Zeit.


Formblatt

Erläuterung

Wann benötigt?

Dateiname

Allgemeine Hinweise

allgemeine Hinweise

Formblatt 1

Antrag auf Ausbildungsförderung

immer

Formblatt 1

Formblatt 1 Anlage 1

beim Erstantrag sowie nach einer Unterbrechung der Ausbildung und beim Antrag auf Auslands-BAföG

Anlage 1 zum Formblatt 1

Formblatt 1 Anlage 2

falls Kinderbetreuungszuschlag möglich (AntragstellerIn hat Kind/er und wohnt mit ihnen in einem Haushalt)

Anlage 2 zum Formblatt 1

Formblatt 2

Bescheinigung nach §9 BAföG

immer

Unsere Hochschule liefert uns mit dem Studierendenausweis auch eine Bescheinigung nach §9 BAföG. Diese an Stelle des Formblattes 2 abgeben.

Formblatt 2

Formblatt 3

Erklärung des Ehegatten, des Vaters, der Mutter

immer

(außer bei elternunabhängigem BAföG, Ehegatte/-in aber auch dann)

Formblatt 3

Formblatt 4

nur von AusländerInnen beim Erstantrag abzugeben - wenn auch die Eltern und der/die Ehegatte/in keine Deutschen sind

Formblatt 4

Formblatt 5

Leistungsnachweis

normalerweise nach dem 4. Fachsemester

Formblatt 5

Formblatt 6

Auslands-BAföG

zur Beantragung von Auslands-BAföG

Formblatt 6

Formblatt 7

Aktualisierungsantrag

bei jedem Aktualisierungsantrag (nur interessant, wenn Eltern aktuell weniger verdienen)

Formblatt 7

Formblatt 8

Vorausleistungen

nur bei Antrag auf Vorausleistungen

Formblatt 8



BAföG - Änderungen 2008


Für alle Bafög-Empfänger_innen war der 16.11.2007 ein besonderer Tag. An diesem besagten Tag hat der Bundestag dem längst überfälligen 22. BAföG-Änderungsgesetz zugestimmt. Mit der Zustimmung des Bundesrates im Dezember ist dieses Gesetz seit dem 1.Januar 2008 in Kraft getreten. Die meisten und wichtigsten Neuerungen ändern sich ab Oktober diesen Jahres, also pünktlich zum neuen Semester. An dieser Stelle möchten wir Euch ein paar dieser Änderungen nahe bringen.


Regelsätze und Freibeträge

Mit der besagten Änderung werden die Regelsätze um 10% und die Freibeträge um 8% ab Oktober 2008 angehoben.


StudentIn wohnt bei den Eltern

StudentIn wohnt nicht bei den Eltern

Grundbedarf (inkl. Unterkunftsbedarf)

414 €

512 €

Mietzuschlag (wenn Miete über 146€)

---

Bis 72€

Zuschlag Krankenversicherung

54 €

54 €

Zuschlag Pflegeversicherung

10 €

10 €

Möglicher Höchstbetrag

478 €

648€


  • Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung werden zum 1.August 2008 angehoben.
  • Am 1.März 2009 wird der Zuschlag für die Krankenversicherung auf 54€, der Zuschlag für die Pflegeversicherung auf 10€ angehoben


Freibeträge

Bis September 2008

Ab Oktober 2008

Freibeträge vom Einkommen verheirateter Eltern

1.404 €

1.555 €

Freibeträge vom Einkommen jedes Elternteils in anderen Fällen / Freibeträge vom Einkommen des Ehepartners/der Ehepartnerin des Auszubildenden

960 €

1.040 €

Freibeträge für Kinder

435 €

470 €


Auslandsförderung

Hierbei gibt es zwei entscheidende Veränderungen. Zum einen kann ein Auslandsaufenthalt in der EU und der Schweiz bereits mit dem Beginn des 1. Fachsemesters gefördert werden. Ebenso wird ab Oktober 2008 generell auch die Förderung von Praktika in den Ländern außerhalb Europas möglich. Leider gibt es auch eine Verschlechterung. BAföG-Auslandszuschläge gibt es künftig nur noch mit 50% Darlehensanteil, während Studiengebühren für ein Auslandsstudium nur noch maximal für ein Jahr unter gewissen Vorraussetzungen übernommen werden.


Kinderbetreuungszuschlag

Alle BAföG-Empfänger_innen, die ein oder mehrere Kinder haben und mit diesem/diesen in einem Haushalt leben, können ab dem 1. Dezember 2007 ein Zuschlag von 113€ für das erste Kind und 85€ für jedes weitere Kind gewährt bekommen. Der Betreuungszuschlag wird für denselben Zeitraum nur einem Elternteil gewährt, auch wenn diese in einem Haushalt zusammen wohnen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird als Zuschuss gewährt, er muss weder zurückgezahlt werden, noch erhöhen sich die BAföG-Schulden.


Förderung von Student_innen mit Migrationshintergrund

Die Chance für Studierende mit Migrationshintergrund BAföG-Förderung zu erhalten. Bedingung dafür ist jedoch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Verbessert wurde zudem noch die Förderung von Personen mit Aufenthaltsgewährung aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie nachziehenden Ehegatten und Kindern.


Studium und Erwerbstätigkeit

Ab Oktober 2008 können in allen Ausbildungsgängen 400€-Jobs anrechnungsfrei genutzt werden, ohne dass das BAföG gemindert wird.


Weitere Infos unter: www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-727-bafoeg-paragraphen.php


Diese Verbesserung wird einigen Antragsteller_innen ermöglichen, die Chancen, gefördert zu werden, zu erhöhen. Die Erhöhung ist nach fünf Jahren ohne BAföG-Anpassung sowieso längst überfällig (gewesen). Schon wieder aber wurden die Preis – und Einkommensentwicklungen dieses Jahr nicht berücksichtigt. Sinn macht nur, das BAföG jährlich den Lebenshaltungskosten anzupassen, um die gewollte Chancengleichheit zu schaffen. Also, hin zum BAföG – Amt und stellt einen Erst – oder Aktualisierungsantrag, sprecht mit Eurer zuständigen Ansprechperson oder wenn Ihr noch gar nicht an BAföG gedacht habt, bietet sich Euch jetzt die Gelegenheit.

Bei weiteren Fragen wendet Euch an Jonas Müller, Standort Mönchengladbach, oder Donato Muro, Standort Krefeld. Schreibt uns eine E-Mail oder kommt zu unseren Sprechstunden, einzusehen auf unserer AStA – Homepage.

Gute Informationen zum Thema BAföG, oder Studium allgemein, findet Ihr auf www.studies-online.de . Informativ und leicht verständlich werden die alltäglichen Probleme und Fragen Studierender beantwortet.


Als Alternative, im Fall, dass Euer BAföG – Antrag abgelehnt wurde, gibt es noch weitere Möglichkeiten ein Studium zu finanzieren:


  • Stipendium (Scheut Euch nicht diesen Schritt zu wagen, es werden manchmal weniger in Anspruch genommen als tatsächlich angeboten werden)

  • Studienbeitragsdarlehen ("Vorläufige" Finanzierung der Studiengebühren durch Banken, Rückzahlung nach dem Studium)

  • Bildungskredit ( Darlehen vom Staat. Ab dem 3. Semester, zinsgünstig, Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle)
  • Studienabschluss- und Überbrückungsdarlehen (Wer sich in akuter finanzieller Not befindet, insbesondere am Ende des Studiums)
  • Studienkredite, Studiendarlehen, Bildungsfonds (Privatwirtschaftliche Kredite für Studierende. Auch hier gibt es bestimmte Vorraussetzungen)

  • Wohnkostenzuschuss, Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe (Nur in Ausnahmefällen. Studierende mit Kind haben Chancen auf zusätzliche Leistungen. Auch wer krank ist oder Einschränkungen hat, kann mit weiteren Leistungen rechnen.)

  • Unterhaltsanspruch gegen die Eltern (Finanzierung der Erstausbildung, nicht immer möglich und kompliziert)

  • Kindergeld (Unter 25 Jahren, und steht Euch mehr Geld zu als Ihr bekommt? Unter bestimmten Vorraussetzungen kann das Kindergeld an Euch ausgezahlt werden)


Mehr Infos unter: www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/

Die Konditionen sind allerdings nicht so gut wie des BAföG – Amtes, können aber in Erwägung gezogen werden, bevor Ihr Euch für ein Abbruch des Studiums entscheidet.

Der AStA der Hochschule Niederrhein setzt sich noch immer für ein kostenloses Studium und Bildung allgemein ein. Wir geben uns mit manchen der oben genannten Förderungsarten nicht zufrieden, müssen sie aber als letzte Möglichkeit akzeptieren.

 


BAföG-Amt Mönchengladbach schließt


Liebe Kommiliton_innen,

wir möchten Euch darüber informieren, dass ab 01.07.2008 das BAföG-Amt auf der Rheydter Straße in Mönchengladbach geschlossen ist. Das für Euch zuständige Amt, findet Ihr dann nur noch in Düsseldorf. Dies geschieht, laut Studentenwerk Düsseldorf, unter anderem aus logistischen Gründen. Nach der Schließung der BAföG-Beratungstellein Krefeld, lässt sich auch leider diese Schließung nicht verhindern. Probleme und Unannehmlichkeiten für die Studierenden sind die Folgen.

Das Angebot der BAföG-Beratung im AStA bleibt jedoch weiterhin bestehen und kann in Mönchengladbach und Krefeld in Anspruch genommen werden. Der Ansprechpartner in Mönchengladbach ist Jonas Müller (jonas.mueller@asta.hs-niederrhein.de). Bei Fragen und Problemen könnt Ihr im AStA anrufen, 02161-23552 oder am besten zu den Sprechstunden, jeden Dienstag und Donnerstag von 12:00 bis 14:00 Uhr, persönlich vorbeikommen.

Viel mehr Studierende, als momentan einen BAföG-Antrag stellen, könnten eine gesetzliche Förderung erhalten. Ein Beratungs- oder Informationsgespräch beim Amt für Ausbildungsförderung würde sich also in jedem Fall lohnen. Eine Broschüre kann keine persönliche Beratung beim BAföG-Amt ersetzen.


Studentenwerk Düsseldorf
Amt für Ausbildungsförderung
Gebäude 21.12, Ebene 01
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf


Tel.: 0211 81-13381

Fax: 0211 81-12383


bafoegamt@studentenwerk-duesseldorf.de


Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag: 10:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr


Außerhalb der Öffnungszeiten werden BAföG-Anträge am Info-Point des Studentenwerks (Gebäude 21.12, Ebene 00) ausgegeben und entgegengenommen. Der Info-Point ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr sowie Freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.

 


"Ersatz" BAföG-Amt in Mönchengladbach


Ab dem 10. Juli 2008, bietet das Studentenwerk Düsseldorf jeden Donnerstag von 09:00-13:00 Uhr, in der Mensa in Mönchengladbach, eine BAföG-Beratung an (Raum 1.07). Mensatür rein, dann direkt rechts. Meist steht ein Schild des Studentenwerks als Hinweis da, sodass es nicht zu übersehen ist. Die Formblätter können jederzeit zu den Öffnungszeiten der Mensa an der Eingangstür des BAföG-Büros mitgenommen werden. Ist die Mensa zu, dann kommt in den AStA, ist auch dieser geschlossen, müsst Ihr euer Glück am nächsten Tag wieder versuchen. Wer Internet hat, kann die Formblätter auf unserer AStA-Seite auch herunterladen und ausdrucken http://asta.hsnr.de/sites/show/58.

Die Sachbearbeiter_innen rotieren wöchentlich. In der Regel stehen immer zwei Sachbearbeiter_innen während der Sprechzeit zur Verfügung. Dort könnt Ihr wie gewohnt Eure Anträge und Unterlagen abgeben. Sie werden im Anschluss der Sprechzeit mit nach Düsseldorf genommen und bearbeitet. Eure Unterlagen befinden sich nicht mehr in Mönchengladbach, sondern in den Büros in Düsseldorf. Das heißt, dass keine richtige Beratung in Mönchengladbach mehr stattfinden kann, da die Sachbearbeiter_innen keine Einsicht in diese haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen und basierend auf schlechten Erfahrungen könnt Ihr auch nicht einfach beim Studentenwerk in Düsseldorf anrufen und etwas erfragen oder z.B. Eure Anschrift ändern lassen. Auch nicht, wenn ihr Fördernummer etc. dem_r Sachbearbeiter_in nennen könnt. Entweder vorbeigehen oder die Unterlagen schriftlich per Post einreichen. Bitte nicht während der offiziellen Sprechzeiten, die Ihr dem obigen Artikel entnehmen könnt, anrufen, sondern außerhalb dieser. Die Sachbearbeiter_innen sind vor und nach den offiziellen Sprechzeiten erreichbar. Ich weiß, jede_r hat mitlerweile einen strammen Zeitplan, aber ein fester Termin kann dennoch leider nicht gemacht werden. Vorbeigehen und hoffen, dass schnell Zeit für eine_n gefunden wird. Fühlt Ihr Euch während einer Beratung oder dergleichen nicht angemessen behandelt, sagt uns bescheid oder beschwert Euch bei dem_r jeweiligen Leiter_in.


So weit es in unserem Ermessen liegt, helfen wir natürlich gerne. Also auf zum AStA oder schreibt uns eine Email. Wenn wir im AStA nicht anzutreffen sind, dann schreibt uns auf einen Zettel alle wichitgen Infos, die wir zur Bearbeitung benötigen und hinterlasst Eure Email-Adresse und/oder Eure Nummer.


Nervt auch Euch das und seht auch Ihr dies als drastische und einschneidende Veränderung, dann könnt Ihr dem Studentenwerk gerne eine Email schreiben und Eurer Meinung kund tun. Bitte beschwert Euch nicht bei den einzelnen Sachbearbeiter_innen, da diese nichts dafür können und sich auch gegen die Schließung in Mönchengladbach geäußert haben.


 

NEU - Rechtsberatung

 

Bei schwerwiegenden Probleme, die rechtliche Hilfe erfordern, besteht ab dem Sommersemester 2009 die Möglichkeit, uns eine Email an Rechtsberatung@asta.hs-niederrhein.de zu senden. In Kooperation mit einer Anwältin werden die einzelnen Fälle bearbeitet. Wir behalten uns vor, zu entscheiden welche bearbeitet werden und welche nicht. Wie auch immer wir uns entscheiden, werden wir uns mit Euch in Kontakt setzen und helfen.


Wichtig: Alle Informationen und Daten werden vertrauensvoll behandelt und es wird nur etwas mit Eurer Einwilligung in die Wege geleitet. Wir dürfen keine rechtsverbindlichen Beratungen anbieten, daher haben unsere Beratungsangebote lediglich einen unterstützenden und helfenden Charakter. Eine anwältliche Vertretung vor Gericht ist ausgeschlossen.


 

Unter der Rubrik Studienfinanzierung, könnt Ihr Euch einen Überblick verschaffen, welche finanzielle Unterstützungen Ihr nutzen könnt. Studienfinanzierung.


Diese Seite gehört zum Beratungsangebot.

Zuletzt bearbeitet von Ivan, 19:08/10. Feburar 2010, Revision 22

Tags

Kommentare