REFA Zertifikate vs. IwF Zertifikate
Zertifikate nach REFA aus Seminaren von Prof. Rogel
Liebe Studierenden,
Prof. Rogel hielt in der Vergangenheit unter anderem an der Hochschule Niederrhein Veranstaltungen ab, die er über sein eigenes Institut IwF (Institut für wirtschaftliche Fertigung) auch Studierenden des FB 09 anbot. Eine Reihe von Studierenden nahmen an diesen kostenpflichtigen Seminaren teil und erhielten Zeugnisse und Urkunden.
Im einzelnen, nach jetzigem Kenntnisstand, sind dies die Veranstaltungen:
Seminar in Qualitätsmanagement
Seminar in Statistik
Projektwoche in Erstellung eines Qualitätsmanagement-Handbuches
Im Falle des erfolgreichen Bestehens bzw. der Teilnahme wurden den Studierenden entsprechende Zertifikate erstellt und abschließend eine Urkunde ausgehändigt, die den Studierenden den Titel „Qualitätsmanagement – Beauftragte/Beauftragter“ verlieh.
All die IwF – Zertifikate, die eine Ausbildung nach REFA ausweisen, stehen im Verdacht, gefälscht und wertlos zu sein. Namhafte Unternehmen erkennen diese Zertifikate nicht an.
Die REFA selbst hat ebenso massive Bedenken bezüglich der Gültigkeit dieser Dokumente, da nicht sicher ist, ob entsprechende Inhalte während der Seminare vermittelt wurden und in der Tat eine Ausbildung nach REFA stattgefunden hat. Sie bietet nach Absprache mit dem AStA der HN den betroffenen Studierenden eine kostenlose Nachschulung an, die mit der Aushändigung originaler REFA – Zertifikate abgeschlossen werden soll. Die REFA benötigt hierzu die Namen der Studierenden, die an dieser Nachschulung interessiert sind sowie den jeweils kompletten Zeugnissatz der IwF – Zertifikate.
Bitte schickt die Unterlagen sofern noch nicht geschehen bis zum 15. Februar 2010 per Mail an
Robert.Kramer@AStA.HS-Niederrhein.de
und stimmt zu, dass Euer Name, Eure Mailadresse sowie der Zeugnissatz an die REFA weitergeleitet werden kann. Die REFA benötigt diese Unterlagen, um einen inhaltlichen Abgleich vorzunehmen, damit die Nachschulung den Erforderlichkeiten entsprechend angepasst werden kann.
Die REFA weißt ausdrücklich darauf hin, dass nur jene Studierenden kostenlos nachgeschult werden, die sich bis zum besagten Termin beim AStA gemeldet haben und als Nachweis den kompletten Zeugnissatz der IwF – Zertifikate eingereicht haben.
Die Festlegung eines Termins für die Nachschulung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ihr werdet von der REFA selbst oder über den AStA informiert. Die REFA geht davon aus, dass die Nachschulung innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist.
Solltet Ihr hierzu weitere Fragen haben, so schreibt diese bitte ebenfalls an die oben genannte Mailadresse. Informationen zur Thematik werden auch auf der Homepage des AStA http://asta.hs-niederrhein.de veröffentlicht.
(24.01.10)
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Die REFA hat Unterstützung zugesagt und bietet folgendes an:
(Auszug aus der Mail)
"...wir möchten den entstandenen Schaden schnell und unkompliziert beheben.
Kontakt: Robert.Kramer@asta.hsnr.de
(14.12.09)
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Anfang des Monats November berichtete die Rheinische Post über einen Professor aus dem FB09, der im Verdacht steht, für sein Seminar in Qualitätsmanagement REFA-Zertifikate manipuliert bzw. gefälscht zu haben.
Als sich im Juni 2006 der REFA-Bezirksverband Krefeld auflöste, endete auch die Zusammenarbeit der REFA mit dem Professor der Hochschule. Trotzdem wurden weiterhin Zertifikate der REFA ausgestellt.
Über ein Verbot seitens der Hochschulleitung, diese Kurse und Zertifikate weiterhin anzubieten, setzte sich der Professor hinweg und bot im folgenden diese Seminare und die Zertifikate in abgeänderter Form über das eigene Institut IwF an. Hierbei wurde das REFA-Logo in veränderter Form auf das IwF-Zertifikat aufgebracht.
Viele der Studierenden machen sich nun Sorgen über die Gültigkeit der Zertifikate.
Die REFA selbst sagt zu, bei der Eingrenzung des entstandenen Schadens für die betroffenen Studierenden mitzuwirken. Im Raum steht die Aussage, dass das Seminar in QM oder dessen Abschlussprüfung nochmal von der REFA zu deutlich günstigeren Konditionen angeboten werden, um schließlich ein originales Zertifikat zu erhalten. Die Kostenfrage ist allerdings noch unklar. Der AStA wird auf jeden Fall Vorschläge zurückweisen, die dazu führen, dass betroffenen Studierenden erneut Kosten entstehen.
Hier muss eine Kooperation mit der REFA und der Hochschulleitung stattfinden.
Unverständlicherweise hält sich die Hochschulleitung, was diese Ersatzansprüche angeht, bedeckt.
Ebenso unverständlich ist, dass es bisher noch keine feste Ansprechperson in der Hochschule gibt, an die sich die betroffenen Studierenden wenden können. Daher wird der AStA diese Aufgabe übernehmen.
Studierende mit die akut betroffen sind, diejenigen, die sich betroffen fühlen oder diejenigen, die Fragen haben, schreiben bitte eine Mail an Robert.Kramer@asta.hsnr.de.
Des weiteren besteht seit einigen Monaten eine enge Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt der Kanzlei Salow & Möllmann. Wenn betroffene Studierende juristischen Rat und/ oder Beistand suchen, vermittelt Euch der AStA gern weiter.
Wenn fragen hierzu sind, bitte auch eine Mail an obige Adresse.
So far, der AStA hält Euch auf dem Laufenden.
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Kommentare
Robert, 15:43/30. November 2009
Nach Kontaktaufnahme zur REFA Nordwest, bietet diese nun kostenlose Nachschulungen an.
Hierzu ein Auszug der eingegangen Mail:
"wir möchten den entstandenen Schaden schnell und unkompliziert beheben.
Wir bieten Teilnehmern an Lehrgängen des Rogel-Instituts mit den Ausbildungszeugnissen "nach REFA" umgehend eine REFA-Schulung an, die die fehlenden Inhalte für die entsprechende REFA-Originalqualifizierung abdeckt. Um den inhaltlichen bzw. zeitlichen Umfang abschätzen zu können, ist es unumgänglich einen Abgleich der vermittelten Lehrinhalte „nach REFA“ der betroffenen Studierenden des Rogel-Institutes und den aktuellen REFA Lehrinhalten vorzunehmen. Uns stehen in diesem Zusammenhang leider bisher nur unzureichende Informationen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns einen kompletten Zeugnisssatz der betroffenen Studenten des Rogel-Institutes zur Verfügung zu stellen, damit wir die Inhalte in der Nachschulung mit einbeziehen können.
Wir würden betroffene Teilnehmer kostenlos nachschulen, die sich bis zum 31.01.2010 über den ASTA gemeldet haben und uns einen kompletten Zeugnissatz zur Verfügung gestellt haben. Wir gehen davon, dass der Umfang der Nachschulung wenige Tage nicht überschreiten wird."