Semesterticket Rückerstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Beitrag für das Semesterticket, der im Semesterbeitrag enthalten ist, zurück erstattet werden.
Die Gründe für eine Rückerstattung bleiben auch nach Einführung des NRWticket die gleichen, es ändert sich vorerst nichts. Bei Härtefällen wird momentan nur der NRWticket erstattet.
HIER geht's direkt zum Antrag.
Mögliche Gründe sind folgende:
Behinderung
Auslandssemester
Praxissemester (ausserhalb des VRR)
Urlaubssemester
Freifahrtberechtigte
Diplom(ausserhalb des VRR)
Studierende des Studiengang "Berufsbegleitendes Betriebswirtschaftliches Studium" (ausserhalb des VRR)
Exmatrikulation während des laufenden Semesters
In all diesen Fällen, wird das Semesterticket vom Studierendenausweis abgetrennt und eingezogen. Die Studierendenschaft bekommt das Geld in diesem Fall vom Verkehrsverbund wieder.
Diese Anträge werden von unserem Verkehrsreferat bearbeitet. Für jeden der Gründe sind entsprechende Nachweise zu erbringen. Die zu erbringenden Nachweise für jeden Fall findet ihr auf der Rückseite des Antragsformulars.
Ein weiterer Grund:
Studierende die unter die Härtefallregelung fallen
Diese Anträge werden vom Härtefallreferat bearbeitet. In diesem Fall bleibt das Semesterticket gültig, die Kosten trägt die Studierendenschaft, die durch den Semesterbeitrag/ Sozialbeitrag für Härtefälle abgedeckt werden. Für die Antragstellung gilt das gleiche Formular wie für die alle anderen Fälle, auch unter Dateien auf dieser Seite zu finden.
Hinweis: Das Formular bitte ausdrucken, ausfüllen und per Post oder Fax abschicken. Beim Antragstellen noch nicht vorliegende erforderliche Nachweise können nachträglich eingereicht werden.






